Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

1. Geltung
Wir verkaufen nur aufgrund nachstehender Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, deren Inhalt durch Auftragserteilung und widerspruchslose Annahme unserer Auftragsbestätigung als anerkannt gilt.

2. Allgemeines
Alle Zusagen und Verabredungen, die mit einer der nachstehenden Bedingungen im Widerspruch stehen oder über sie hinausgehen, bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Einkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen seitens der Besteller werden von uns nur soweit anerkannt, als diese mit unseren Bedingungen übereinstimmen. Offensichtliche Irrtümer und Fehler in Katalogen, Preislisten, Angeboten, Auftragsbestätigungen oder Rechnungen dürfen von uns berichtigt werden. Rechtsanspruch aufgrund irrtümlich erfolgter Angaben müssen wir ablehnen.

3. Preise
Die Preise in Preislisten, Angeboten und Auftragsbestätigungen sind freibleibend und in EURO gestellt und verstehen sich ohne gesetzliche Mehrwertsteuer und gelten ab unserem Lager ausschließlich Verpackung, Rollgelder, Frachtkosten, Versicherungen und sonstiger Spesen. Den Preisen sind die am Tage der Bestellungsannahme bekannten Listenpreise unserer Lieferanten zugrunde gelegt. Sollten sich bis zum Tage der Abrechnung diese Preise ändern, können wir die geänderten Listenpreise in unserer Berechnung in Ansatz bringen. Für Zeugnisse, Dokumentationen, Bescheinigungen, Werksabnahmen usw., die nachträglich oder zusätzlich angefordert werden, wird eine Bearbeitungsgebühr von EURO 25,00 erhoben. Die in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Abbildungen und Preislisten enthaltenen Angaben über Gewicht, Abmessung, Fassungsvermögen, Preis, Leistung etc. sind unverbindlich. Verbindlich sind sie nur, wenn im Vertrag ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

4. Lieferung und Gefahrenübergang
Versand und Transport erfolgen immer auf Gefahr des Bestellers, auch wenn die Ware frei Bestimmungsort geliefert wird. Jede Gefahr geht auf den Besteller über, wenn die Ware unser Lager bzw. das Lieferwerk oder die entsprechende Zolldienststelle verläßt. Eine Transportversicherung gegen Schäden jeder Art wird von uns unter Berechnung der mit der Versicherung vereinbarten Sätze vorgenommen. Auf dem Transport in Verlust geratene oder beschädigte Waren entbinden von der Bezahlung der Rechnung in keinem Falle. Der Nachweis der Auslieferung wird von uns erbracht. Bei nicht vorgeschriebener Versandart wird von uns die Versandart festgelegt, die Frachtkosten trägt der Besteller. Soll der Versand durch Expreß, Schnellpaket, Nachtexpress oder dergl. erfolgen, sind die Mehrkosten vom Besteller zu tragen. Letzteres gilt auch bei evtl. überschrittenen Lieferterminen. Teillieferungen sind möglich.

5. Lieferfrist und Rücktrittsrecht, Zurückbehaltungsrecht
Falls wir die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten können, hat der Besteller eine angemessene Nachlieferungsfrist zu gewähren. Sie beginnt an dem Tage, an dem wir schriftlich in Verzug gesetzt worden sind. Ein Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen. Das gilt nicht, wenn auf unserer Seite Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb, insbesondere Streiks und Aussperrungen, Fälle höherer Gewalt sowie Betriebsstörungen in den Werken sowohl bei uns als auch bei unseren Vorlieferanten, die sich auf die Lieferfristen auswirken, werden dem Besteller mitgeteilt. Zum Rücktritt ist der Besteller nur dann berechtigt, wenn er in diesen Fällen, nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist, die Lieferung schriftlich anmahnt und unter Setzung einer angemessenen Frist den Rücktritt androht. Der Besteller kann hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Wir müssen nicht liefern, wenn der Hersteller nicht mehr produziert oder aus anderen Gründen trotz wiederholter Aufforderung und Klageandrohung durch uns nicht liefert oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt. Voraussetzung für unser Rücktrittsrecht ist, daß die Ware von anderen Lieferanten nicht zu beschaffen ist und daß die vorgenannten Umstände uns erst nach Vertragsabschluß bekannt wurden und uns nicht infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt waren. Wir müssen den Besteller unverzüglich informieren. Ein Schadensersatzanspruch des Bestellers ist dann ausgeschlossen. Liefertermine gelten als erfüllt, wenn die Ware das Lieferwerk verlassen hat oder als versandbereit gemeldet ist. Wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, sind wir zur Zurückhaltung der Ware berechtigt. Dies gilt bis zur vollständigen Regelung der Zahlungsverpflichtungen. Nimmt der Besteller die Ware trotz Mahnung innerhalb einer angemessenen Frist nicht ab, so können wir 15 % des jeweiligen Nettowarenwertes ohne weiteren Nachweis als Schadensersatz verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens ist nicht ausgeschlossen.

6. Verpackung
Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen.

7. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Gegenstände bleiben unser Eigentum, bis wir gegen den Besteller keine Forderungen aus der Bestellung oder aus anderen gegenwärtigen oder künftigen Gründen mehr haben. Werden die unserem Eigentumsvorbehalt unterliegenden Gegenstände zu neuen beweglichen Sachen verarbeitet, so erwerben wir hieran Miteigentum. Unser Anteil bestimmt sich nach dem Verhältnis zwischen dem Preis für unser verarbeitetes Material und dem Wert, den die neuen Sachen jeweils im Laufe der Verarbeitung bis zu deren Beendigung haben. Der Besteller darf Gegenstände, die unserem vorbehaltenen Eigentum oder unserem Miteigentum, letzteres auch in den Fällen der Verbindung und Vermischung gemäß §§ 947, 948 BGB, unterliegen, nicht verändern und nur mit unserer Zustimmung im ordentlichen Geschäftsgang darüber verfügen. Auch diese Ermächtigung können wir widerrufen, wenn der Besteller mit einer Verpflichtung uns gegenüber in Verzug gerät oder die Erfüllung unserer Ansprüche gefährdet erscheint. Erwirbt ein Dritter Eigentum an Gegenständen, die unserem vorbehaltenen Eigentum oder unserem Miteigentum unterliegen, so tritt der Besteller uns schon jetzt seine Forderung gegen den Erwerber auf den Preis bzw. Gegenwert ab. Bezieht sich der Preis bzw. Gegenwert zugleich auf andere Gegenstände, so gilt die Abtretung nur für einen verhältnismäßigen Teilbetrag. Teilzahlungen, die der Besteller auf Forderungen erhält, die uns nach den Bestimmungen dieses Absatzes abgetreten sind, können nicht zu unserem Nachteil geltend gemacht werden. Der Besteller hat uns jede Pfändung oder sonstige Beeinträchtigung unseres Eigentums, Miteigentums oder der uns abgetretenen Forderungen unverzüglich mitzuteilen. Wir können von ihm jederzeit Aus-künfte verlangen, die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlich sind; auch können wir verlangen, daß er den Schuldnern der an uns abgetretenen Forderungen die Abtretung schriftlich mitteilt. Übersteigt der Wert der Sicherheiten, die uns durch die vorstehenden Bestimmungen eingeräumt sind, unsere jeweiligen Forderungen um mehr als 25 %, geben wir auf Verlangen entsprechende Sicherheiten nach unserer Auswahl frei.

8. Gewährleistung
Die Feststellung von Sachmängeln muß dem Lieferanten unverzüglich - bei erkennbaren Mängeln jedoch spätestens binnen 6 Tagen nach Entgegennahme, bei nicht erkennbaren Mängeln unverzüglich nach Erkennbarkeit - schriftlich mitgeteilt werden. Beschädigt ankommende Sendungen müssen sofort im Beisein des Zustellers nachgeprüft werden. Ist bei Ablieferung ein Schaden am Gut äußerlich erkennbar, so hat der Empfänger dieses unter Angaben allgemeiner Art über den Verlust oder die Beschädigung in der Empfangsbescheinigung gegenüber dem Frachtführer zu erklären. Äußerlich nicht erkennbare Schäden hat der Empfänger dem anliefernden Frachtführer unverzüglich, spätestens am sechsten Tag nach Ablieferung, schriftlich anzuzeigen. Eine Schadensfeststellung ist uns sofort zuzusenden. Gewährleistung übernehmen wir für die von uns gelieferten Teile in dem Umfang, wie diese von unseren Lieferanten gewährt wird. In der Regel erstreckt sich die Gewährleistung auf 6 Monate ab Lieferung in der Weise, daß infolge schlechten Materials, fehlerhafter Bauart oder mangelhafter Ausführung unbrauchbare oder beschädigte Teile nach unserer Wahl kostenlos nachgebessert oder ersetzt werden. Verschleißteile sind von der Gewährleistung ausgenommen. Die betreffenden Teile sind frei in unser Werk Salzgitter anzuliefern. Nur wenn ein Transport in unser Werk nicht möglich ist, führen wir die Gewährleistung vor Ort durch; die Kosten für An- und Abfahrt sowie für Arbeitszeit sind vom Besteller zu tragen. Bei unsachgemäßer Montage, Behandlung oder Verwendung, materialschädigenden Einflüssen durch Bestandteile des Gases, die das Ausmaß der nach Norm zulässigen Verunreinigung überschreiten, oder unsachgemäßer Mängelbeseitigung, die durch den Käufer oder Dritte vorgenommen worden ist, erlischt jeder Garantieanspruch. Ein Recht, etwaige Mängel ohne unsere Zustimmung auf unsere Kosten selbst oder durch Dritte zu beseitigen oder hieraus abgeleitete Ansprüche auf Preisminderung zu stellen, steht dem Besteller nicht zu. Für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, ungeeignetes Arbeitsma-terial und dergl. entstehen, kommen wir nicht auf. Gewährleistungsansprüche rechtfertigen keine Zurückhaltung fälliger Zahlungen.

9. Schadensersatz
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß sind ausgeschlossen, soweit sie auf leichter Fahrlässigkeit beruhen. Dieses gilt insbesondere auch für Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung. Der Besteller hat in diesem Falle unter Ausschluß aller anderen Ansprüche ein Rücktrittsrecht, nicht berührt werden dürfen die gesetzlichen Bestimmungen über Teilverzug und Teilunmöglichkeit.

10. Zahlungsbedingungen
Rechnungen über reine Material- und Armaturenlieferungen sind 30 Tage nach Rechnungs-stellung ohne jeden Abzug fällig. Wir sind berechtigt, eine Anzahlung bis zu 50 % des Rechnungsbetrags zu fordern. Bei Montagerechnungen gilt folgende Zahlungsweise, jeweils ohne jeden Abzug: 30 % bei Auftragserteilung bzw. Auftragsbestätigung. 40 % sofort nach Lieferung der wesentlichen Materialien bzw. Montagebeginn. 20 % sofort nach Beendigung der Montagearbeiten. 10 % innerhalb 14 Tagen nach Beendigung der Montagearbeiten. Für Montagearbeiten gelten unsere Montagebedingungen neuester Fassung. Bei Überschreitung des Zahlungszieles sind wir berechtigt, ab Zeitpunkt der Fälligkeit Verzugszinsen in banküblicher Höhe zu berechnen. Abweichende Zahlungsvereinbarungen werden von uns besonders bestätigt. Wechsel werden nur mit unserer vorherigen Einverständniserklärung und nach besonderer Vereinbarung in Zahlung genommen. In jedem Falle sind uns die Diskontspesen, die uns von unserer Bank berechnet werden, sofort zu vergüten. Die Ware gilt erst als bezahlt, wenn der Wechsel eingelöst ist. Wir können Barvorauszahlung in Höhe des Auftragswertes verlangen, wenn Tatsachen eintreten oder bekannt werden, die die Gewährung eines Kredites in der sich ergebenden Höhe bedenklich erscheinen lassen. Der Abnehmer kann nicht wegen etwaiger Gegenansprüche seine Leistung verweigern oder sie zurückhalten sowie mit Gegenansprüchen aufrechnen, es sei denn, diese Gegenansprüche sind von uns anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Für Beratungen und Ausarbeitungen von Projekten werden Kosten gemäß HOAI Verordnung über die Leistungen der Architekten und der Ingenieure neuester Stand gemäß Honorartafel zu § 56 Absatz 1 - Zone 2 berechnet, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

11. Kosten für Warenrücknahme zur Gutschrift
Waren aus ordnungsgemäß erfüllten Kaufverträgen werden von uns nicht zurückgenommen. In Ausnahmefällen können wir uns aus Kulanzgründen bereiterklären, Waren zurückzunehmen, wenn vom Besteller folgende Bedingungen akzeptiert werden: 1. Warenrücknahmen werden nur nach unserer ausdrücklichen Zustimmung angenommen. 2. Rücklieferungen müssen grundsätzlich frachtfrei angeliefert werden. 3. Für Rücknahmen berechnen wir grundsätzlich 15% des Nettowarenwertes, mindestens jedoch EURO 30,00. 4. Sonderanfertigungen, Spezialausführungen und Sonderbestellungen, die von uns gesondert hergestellt bzw. beschafft werden müssen, sind von der Stornierung bzw. Rückgabe grundsätzlich ausgeschlossen.

12. Datenschutz
Gemäß BDSG (Bundes-Datenschutz-Gesetz) § 26 setzen wir Sie davon in Kenntnis, daß wir die zur Durchführung des kaufmännischen Geschäftsablaufes erforderlichen Daten gespeichert haben.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Rechte und Pflichten beider Vertragspartner ist Salzgitter.

14. Sonstiges
An Kostenvoranschlägen, Entwürfen, Zeichnungen, Katalogen, Datenträgern usw. behalten wir uns Eigentum und Urheberrecht vor. Solche Unterlagen, auch Fotokopien dieser Unterlagen, dürfen ohne unsere schriftliche Genehmigung Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Der Lieferer behält sich das Recht vor, übernommene Aufträge an Dritte bzw. an Firmen, an denen er beteiligt ist, weiterzugeben. Nicht zu unseren Leistungen gehören in jedem Fall alle Erd-, Maurer-, Putz-, Maler-, Stemm-, Isolierungs- und Fundamentierungsarbeiten. In jedem Fall gilt die Anwendung deutschen Rechts als vereinbart, jedoch mit Ausnahme des Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen (laut Hager Abkommen vom 01.07.1964), dessen Anwendung ausgeschlossen ist. Sollten einzelne Teile dieser Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

 



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